Rechtsanwalt in Oranienburg | Steffen Reichwald |
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Anwalt Oranienburg

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Ich begrüße Sie auf der Internetseite der Kanzlei Reichwald in Oranienburg

Rechtsanwalt in Oranienburg

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Reichwald besteht seit dem Jahr 2000 und hat ihren Sitz in der Nähe des Amtsgerichts Oranienburg. Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt in Oranienburg im Vertragsrecht für die Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen, z.B. Grundstückskaufverträgen (Grundstücksrecht), Darlehensverträgen, Kaufverträgen (Kaufvertragsrecht, Autokaufrecht), Mietverträgen oder gar Arbeitsverträgen sowie im Reiserecht zur Verfügung und berate und vertrete Sie außergerichtlich aber auch vor Gericht.

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Errichtung Ihres Hauses oder gar anderer Leistungen aus einem Bauvertrag wegen vorliegenden Mängeln oder gar einen Ihnen in diesem Zusammenhang entstanden Schaden, vertrete ich Sie als Rechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte Ihnen als Bauunternehmer oder selbständig tätig werdenden Dienstleister von Ihrem Auftraggeber der Lohn vorenthalten werden, so wird dieser konsequent bis zur Vollstreckung der Forderung, sei es über eine Vor- und spätere Kontenpfändung oder Forderungspfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse oder der Immobilienvollstreckung, für Sie eingetrieben.

Die Geltendmachung von offenen Lohn im Arbeitsrecht, die Verteidigung gegen eine Kündigung im Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklage) oder gar die Prüfung der erst zu erfolgenden Kündigung im Arbeitsrecht, eine unberechtigte Abmahnung im Arbeitsrecht, Ihr Anspruch auf Urlaub im Arbeitsrecht, oder gar Probleme durch Mobbing im Arbeitsrecht gehören genauso zu meinem Tätigkeitsfeld als Anwalt im Arbeitsrecht in Oranienburg,  wie die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Personalrat oder anderer Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht und die Durchsetzung Ihres Anspruches gegen den Arbeitgeber auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses (Zeugnis) sowie die Herausgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Arbeitspapiere.

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein  oder durch Pflichtverletzungen eines Dritten einen Schaden erlitten haben,  sei es im Rahmen eines Arztvetrages oder gar sonstigen Dienstvertrages, so vertrete ich Sie als Anwalt in Oranienburg im Verkehrsrecht und im Schadensersatzrecht gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es auf Schmerzensgeld (Schmerzensgeldrecht), den Haushalthilfeschaden/Haushaltsführungsschaden oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch im Rahmen der Abwehr unbegründeter Forderung gegen Sie.

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ist ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (Bußgeldrecht) übersandt worden, Sie werden als Beschuldigter oder Betroffener durch die Polizei angeschrieben oder Ihnen wurde ein Strafbefehl übersandt, Sie sind geblitzt worden und Ihnen wird vorgeworfen zu schnell gefahren zu sein, Sie sollen bei rot über die Ampel gefahren sein, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (Unfallflucht) oder  Ihnen wird ein Fahrverbot angedroht oder gar eine Straftat vorgeworfen, so vertrete ich Sie als Rechtsanwalt in Oranienburg gerne bei der Verteidigung hiergegen, sei es gegenüber der Bußgeldstelle, Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.

Sollten Sie ein erbrechtiches Problem haben ( Erbrecht ) oder Vorsorge durch die Errichtung eines Testaments oder einer Patientenverfügung wünschen, so stehe ich Ihnen als Anwalt in Oranienburg bei Berlin gerne bei  der Ausarbeitung oder Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sei es als Erbe oder Anspruchsteller auf den Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsansprüchen, zur Verfügung.

Bei Streitigkeiten im Zivilrecht mit Ihrem Vertragspartner, einem Anspruchsteller oder Anspruchsgegner, sollte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, welcher Sie über Ihr Recht und auch die Möglichkeiten der eventuell möglichen Streitschlichtung berät, was i.d.R. nicht nur Kosten, sondern auch eine sehr zeitaufwendige und nervenraubende Auseinandersetzung vermeiden kann.

Als Terminsvertreter, Unterbevollmächtigter oder gar Korrespondenzanwalt stehe ich auch Kollegen als Rechtsanwalt in Oranienburg zur Verfügung, um die Ansprüche derer Mandanten vor den hiesigen Gerichten zielgerichtet durchzusetzen.

Die Beiträge auf dieser Internetseite sollen Ihnen einen kleinen Einblick in die einzelnen Rechtsgebiete im Zivilrecht geben, wobei auf Grund des Umfanges eine Auswahl unter Berücksichtigung der in der Praxis häufig auftretenden Probleme getroffen wurde. Die Beiträge dienen lediglich der Information und ersetzen nicht eine Rechtsberatung. Beachten Sie insoweit bitte auch den Haftungsausschluß im Impressum.

Details
Geschrieben von Rechtsanwalt / Anwalt Steffen Reichwald Rechtsanwaltskanzlei in Oranienburg, 03301201520 oder 03301201522
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Recht aktuell

 Autokaufrecht- TÜV neu, Fahrzeug aber nicht verkehrssicher

Wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Fahrzeughändler) einen Pkw kauft, stellt sich im Falle des Auftretens von Mängeln u.a. die Frage, inwieweit der Unternehmer zur Aufklärung hierüber vor Vertragsschluss verpflichtet gewesen ist. Ein schönes Beispiel hierfür ist eine neuere Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 28.02.2014, Akz.: 11 U 86/13), dem folgender vereinfacht dargestellter Sachverhalt zu Grunde lag: Der Kläger (Käufer) erwarb beim (Verkäufer) Beklagten, welcher gewerblich mit Fahrzeugen handelt, einen 13 Jahre alten gebrauchten Pkw zu einem Kaufpreis von 5000,00 €. Am Tag der Übergabe des Fahrzeuges hat der Beklagte eine Hauptuntersuchung (TÜV) durchführen lassen, im Rahmen dessen die Prüfplakette erteilt und angebracht wurde. Bereits 14 Tage später ging der Motor mehrfach aus, woraufhin in einer Fachwerkstatt und ca. einen Monat später durch einen privaten Gutachter festgestellt wurde, dass die Bremsleitungen und der Unterboden starke Durchrostungen aufwies, welche der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges entgegenstehen und weshalb kein "TÜV" hätte erteilt werden dürfen. Letztendlich erklärte der Kläger die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung sowie hilfsweise den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte u.a. die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Kaufsache. Der Beklagte verteidigte sich hiergegen u.a. mit der Behauptung, er wisse nichts von den Durchrostungen und habe im Übrigen auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges aufgrund des erteilten TÜV vertraut. Das Gericht verurteilte den Beklagten unter anderem zur Rückzahlung des Kaufpreises, da er dem Kläger bewusst die erheblichen Mängel verschwiegen habe. Zwar konnte der Kläger die positive Kenntnis des Beklagten von den Korrosionsschäden nicht beweisen, jedoch war der Beklagte nach Ansicht des Gerichts verpflichtet, das Fahrzeug (allgemein) zu untersuchen, im Rahmen dessen die Mängel festgestellt worden wären und hätte der Beklagte hierauf hin den Kläger darüber vor Kaufvertragsschluss aufklären müssen. Insbesondere hätte er den Kläger, welcher auf die Kenntnis des Beklagten als Fachmann vertrauen durfte, darüber aufklären müssen, dass er allenfalls eine ganz oberflächliche Sichtprüfung der Kaufsache vorgenommen und sich allein auf den TÜV verlassen habe. Wenn der Beklagte sich zur ihm treffenden Untersuchungspflicht eines Dritten bedient, muss er sich dessen fehlerhafte Prüfung als sein Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen, wobei es keinen Unterschied mache, ob er sich eines Gutachters oder eines TÜV bedient, so dass er sich hiergegen nicht mit dem Hinweis, die Prüfplakette ist erteilt worden, entlasten kann. Im Streitfall sollte fachkundiger Rat in Anspruch genommen werden, um auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu seinem Recht zu gelangen. 

Weitergehende Informationen zum Autokaufrecht / Autorecht der Kanzlei, finden sie auch unter nachfolgenden Link: http://www.rechtsanwalt-autokaufrecht-oranienburg.de/

Haftungsausschluss

Alle Inhalte dieses Internetauftrittes der Rechtsanwaltskanzlei Steffen Reichwald ersetzen keine Rechtsberatung für den Einzelfall und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Obwohl die Angaben und Ausführungen nach bestem Wissen zusammengestellt wurden, bitte ich um Verständnis dafür -unter anderem wegen der lediglich verkürzten Darstellung, welche eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage unmöglich macht und der Tatsache, dass Gesetze laufend geändert werden und neue Gerichtsentscheidungen ergehen- dass für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen wird.

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