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Anwalt Oranienburg

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Rechtsanwalt Reichwald in OranienburgRechtsanwalt Oranienburg Reichwald

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg, welche seit dem Jahr 2000 besteht und ihren Sitz in Oranienburg bei Berlin in der Nähe des Amtsgerichts Oranienburg hat und sich unweit der Orte Hohen Neuendorf, Velten, Hennigsdorf und u.a. Birkenwerder befindet, arbeitet für Sie als Dienstleistungsunternehmen mit moderner Technik sowie der Nutzung von Datenbanken für juristische Recherchen. Hierdurch kann auf die aktuellen Quellen von Gerichtsentscheidungen zugegriffen werden, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die Anwaltskanzlei Reichwald in Oranienburg hat das Anliegen, Sie bei Ihren auftretenden rechtlichen Problemen fachgerecht und umfassend und kompetent zu beraten und sich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in rechtlichen Angelegenheiten einzusetzen. Bei der Führung des Mandats werden Sie transparent und offen über die Strategien und möglichen Lösungen Ihres Problems beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich anwaltlich vertreten.

Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt in Oranienburg im Vertragsrecht für die Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen, z.B. Grundstückskaufverträgen (Grundstücksrecht), Darlehensverträgen, Kaufverträgen (Kaufvertragsrecht, Autokaufrecht), Mietverträgen oder gar Arbeitsverträgen sowie im Reiserecht zur Verfügung und berate und vertrete Sie in rechtlichen Angelegenheiten.

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Errichtung Ihres Hauses oder gar anderer Leistungen aus einem Bauvertrag wegen vorliegenden Mängeln oder gar einen Ihnen in diesem Zusammenhang entstanden Schaden, vertritt Rechtsanwalt Steffen Reichwald aus Oranienburg Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte Ihnen als Bauunternehmer oder selbständig tätig werdenden Dienstleister von Ihrem Auftraggeber der Lohn vorenthalten werden, so wird dieser konsequent bis zur Vollstreckung der Forderung, sei es über eine Vor- und spätere Kontenpfändung oder Forderungspfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse oder der Immobilienvollstreckung, für Sie eingetrieben.

Die Geltendmachung von offenen Lohn im Arbeitsrecht, die Verteidigung gegen eine Kündigung im Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklage) oder gar die Prüfung der erst zu erfolgenden Kündigung im Arbeitsrecht, eine unberechtigte Abmahnung im Arbeitsrecht, Ihr Anspruch auf Urlaub im Arbeitsrecht, oder gar Probleme durch Mobbing im Arbeitsrecht gehören genauso zu meinem Tätigkeitsfeld als Anwalt im Arbeitsrecht in Oranienburg,  wie die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Personalrat oder anderer Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht und die Durchsetzung Ihres Anspruches gegen den Arbeitgeber auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses (Zeugnis) sowie die Herausgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Arbeitspapiere.

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein  oder durch Pflichtverletzungen eines Dritten einen Schaden erlitten haben,  sei es im Rahmen eines Arztvetrages oder gar sonstigen Dienstvertrages, so vertrete ich Sie als Anwalt in Oranienburg im Verkehrsrecht und  im Schadensersatzrecht gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es auf Schmerzensgeld (Schmerzensgeldrecht), den Haushalthilfeschaden/Haushaltsführungsschaden oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch im Rahmen der Abwehr unbegründeter Forderung gegen Sie.

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ist ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (Bußgeldrecht) übersandt worden, Sie werden als Beschuldigter oder Betroffener durch die Polizei angeschrieben oder Ihnen wurde ein Strafbefehl übersandt, Sie sind geblitzt worden und Ihnen wird vorgeworfen zu schnell gefahren zu sein, Sie sollen bei rot über die Ampel gefahren sein, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (Unfallflucht) oder  Ihnen wird ein Fahrverbot angedroht oder gar eine Straftat vorgeworfen, so vertrete ich Sie als Rechtsanwalt in Oranienburg gerne bei der Verteidigung hiergegen, sei es gegenüber der Bußgeldstelle, Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.

Sollten Sie ein erbrechtiches Problem haben ( Erbrecht ) oder Vorsorge durch die Errichtung eines Testaments oder einer Patientenverfügung wünschen, so stehe ich Ihnen als Anwalt in Oranienburg bei Berlin gerne bei  der Ausarbeitung oder Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sei es als Erbe oder Anspruchsteller auf den Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsansprüchen, zur Verfügung.

Bei Streitigkeiten im Zivilrecht mit Ihrem Vertragspartner, einem Anspruchsteller oder Anspruchsgegner, sollte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, welcher Sie über Ihr Recht und auch die Möglichkeiten der eventuell möglichen Streitschlichtung berät, was i.d.R. nicht nur Kosten, sondern auch eine sehr zeitaufwendige und nervenraubende Auseinandersetzung vermeiden kann.

Als Terminsvertreter, Unterbevollmächtigter oder gar Korrespondenzanwalt stehe ich auch Kollegen als Rechtsanwalt in Oranienburg zur Verfügung, um die Ansprüche derer Mandanten vor den hiesigen Gerichten zielgerichtet durchzusetzen.

Die Beiträge auf dieser Internetseite sollen Ihnen einen kleinen Einblick in die einzelnen Rechtsgebiete im Zivilrecht geben, wobei auf Grund des Umfanges eine Auswahl unter Berücksichtigung der in der Praxis häufig auftretenden Probleme getroffen wurde. Die Beiträge dienen lediglich der Information und ersetzen nicht eine Rechtsberatung. Beachten Sie insoweit bitte auch den Haftungsausschluß im Impressum.

Details
Geschrieben von Rechtsanwalt / Anwalt Steffen Reichwald Rechtsanwaltskanzlei in Oranienburg, 03301201520 oder 03301201522
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Recht aktuell

Autokaufrecht- Privatverkauf von Kraftfahrzeugen unter Ausschluss der Gewährleistung

In der Praxis kommt es vor, dass der Verkäufer Angaben zur Kaufsache macht, welche sich später als falsch herausstellen und die einen Mangel i.S.d. Gesetzes darstellen, was den Käufer u.a. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen kann. In diesem Zusammenhang ist es üblich, dass der private Verkäufer Musterkaufverträge verwendet, in welchen er die Gewährleistung ausschließt, was unter gewissen Voraussetzungen, anders als beim Verkauf eines Fahrzeuges durch einen Händler an einen Verbraucher, auch möglich ist. Problematisch wird es jedoch in all den Fällen, in welchen die Parteien im Kaufvertrag eine konkrete Beschaffenheit vereinbaren oder gar der Verkäufer eine Garantie für das Vorliegen einer konkreten Eigenschaft der Kaufsache übernimmt, da dann i.d.R. der Gewährleistungsausschluss hierfür nicht greift.

Ein schönes Beispiel hierfür ist eine Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.10.2014, Akz.: I-3 U 10/13. In den entschiedenen Fall hatte ein privater Verkäufer an einen privaten Käufer ein PKW unter Verwendung eines Musterkaufvertrages, in welchem ein  Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, verkauft, wobei unter der Rubrik „Sondervereinbarung“ im Kaufvertrag aufgenommen wurde, „Reparierter Blechschaden rechts“. Nach Übergabe des Fahrzeuges stellte der Käufer fest, dass der Blechschaden nicht fachgerecht repariert wurde und nicht nur das Blech oberflächlich, sondern starke Restverformungsspuren im Karosserieblechbereich und faltige Verwerfungen und Einbäulungen im Radhaus des Pkw's vorhanden waren, woraufhin er gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag und insoweit Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Pkw's abzüglich gezogener Nutzungen begehrte, was der Verkäufer unter Berufung auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss verweigerte.

Das Gericht gab nach erfolgter Beweiserhebung dem Käufer recht, da es sich anders als vereinbart, nicht nur um einen oberflächlichen Blechschaden handelte und die Reparatur nicht fachgerecht erfolgt ist, wovon der Käufer jedoch unter Zugrundelegung der konkreten „Sondervereinbarung“ ausgehen konnte. Der vereinbarte Gewährleistungsausschluss stand dem Anspruch nicht entgegen, da die Parteien mit der o.g. Sondervereinbarung eine Beschaffenheit vereinbart haben, welche hiervon nicht erfasst wird.

Weitergehende Informationen zum Autokaufrecht / Autorecht der Kanzlei, finden sie auch unter nachfolgenden Link: http://www.rechtsanwalt-autokaufrecht-oranienburg.de/

Haftungsausschluss

Alle Inhalte dieses Internetauftrittes der Rechtsanwaltskanzlei Steffen Reichwald ersetzen keine Rechtsberatung für den Einzelfall und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Obwohl die Angaben und Ausführungen nach bestem Wissen zusammengestellt wurden, bitte ich um Verständnis dafür -unter anderem wegen der lediglich verkürzten Darstellung, welche eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage unmöglich macht und der Tatsache, dass Gesetze laufend geändert werden und neue Gerichtsentscheidungen ergehen- dass für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen wird.

Beachten Sie bitte auch den weitergehenden Haftungsausschluss im Impressum der Homepage.

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