• Mietrecht

    Mietrecht im Überblick

    Alljährlich schließen mindestens 2 Millionen Menschen Mietverträge, welches was die Regel ist, schriftlich unter Zuhilfenahme von vorgedruckten Vertragsmustern erfolgt und die eine Vielzahl von Regelungen enthalten. Voraussetzung für den wirksamen Abschluss eines Mietvertrages ist lediglich die Einigung der Vertragsparteien über die Mietsache, den Preis und wann das Mietverhältnis beginnen soll, wobei auch ein mündlicher Vertrag hierüber wirksam ist. Im Falle das kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde, sind soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden, was zum Beispiel zur Folge hat, dass Schönheitsreparaturen und Nebenkosten vom Mieter nicht geschuldet sind oder zum Beispiel ein abgeschlossener Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr, als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt.

    Mietverträge unter Verwendung von Formularen

    Soweit Formularmietverträge vom Vermieter verwendet werden, sind in diesen Vertragsklauseln Rechte und Pflichten der Vertragsparteien konkretisiert, wobei die Regelungen in sehr vielen Fällen nicht auf den konkreten Vertragsabschluss zugeschnitten sind und daher überflüssig, sowie zumeist die gesetzlichen Mieterrechte verschlechtern. Da solche Klauseln in der Regel einer Inhaltskontrolle zugänglich sind, sollten sie im Falle eines Streits über eine Verpflichtungen hieraus durch einen Anwalt auf deren Wirksamkeit überprüft werden.

    Der unbefristete Mietvertrag

    Soweit die Vertragsparteien einen unbefristeten Mietvertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen haben, ist ein Vertragsende nicht vorgesehen, wobei für den Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und für den Vermieter besondere Kündigungsfristen -je nach der Dauer des Bestehens des Mietverhältnisses- zwischen 3 und 9 Monaten gelten. Will der Vermieter kündigen, braucht er zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

    Der Staffelmietvertrag

    Diese Art der Mietverträge regelt von vornherein eine Anfangsmiete und die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen, wobei zwingend die jeweilige Endsumme oder der jährliche Erhöhungsbetrag im Vertrag schriftlich ausgewiesen werden müssen. Da üblicher Weise Staffelmietverträge als Zeitmietverträge vereinbart werden, kann der Vermieter während der Laufzeit des Vertrages nicht kündigen, wobei der Mieter ein Sonderkündigungsrecht hat, welches erstmals zum Ablauf des 4. Jahres greift und danach mit der vorgesehenen gesetzlichen Kündigungsfrist besteht.

    Der Indexmietvertrag

    Beim Indexmietvertrag regeln die Vertragsparteien die Anfangsmiete und die jeweilige Steigerung der Miete, welche sich nach dem Preisindex für allgemeine Lebenshaltung des Statistischen Bundesamtes richten soll.

    Der befristete Mietvertrag

    Im Falle des Abschlusses eines Zeitmietvertrages wird von vornherein von den Vertragsparteien das Mietende festgelegt, wobei während der Laufzeit des Vertrages keiner der Vertragsparteien -mit Ausnahme einer fristlosen Kündigung- dieses beenden kann. In der Praxis gibt es heute in der Regel nur noch sogenannte qualifizierte Zeitmietverträge, in welchen bei Vertragsschluss ein Befristungsgrund vereinbart werden muss, wie zum Beispiel für die Dauer von Umbau- oder Abrissarbeiten, als Dienstwohnung oder das nach Ablauf der Vertragszeit die Wohnung vom Vermieter selbst benötigt wird. Der Abschluss von Zeitmietverträgen ohne Vereinbarung eines Befristungsgrundes nach dem 31.08.2001 kann heute nicht mehr wirksam abgeschlossen werden. Alle vor dem 01.09.2001 (einfachen-ohne Befristungsgrund-) abgeschlossenen Zeitmietverträge gelten weiter, wobei nach der alten Regelung am Ende der vorgesehenen Vertragszeit der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses vom Vermieter verlangen kann. Ist dem Vermieter dieses Fortsetzungsverlangen 2 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses zugegangen, bedarf die Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter eines Kündigungsgrundes.

    Zu den einzelnen Problemen, welche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung, Beendigung und sonstigen Nebenpflichten auftreten können, finden Sie in der linken Spalte unter der jeweiligen Schaltfläche konkretisierte Ausführungen zu einzelnen Themengebieten. -Derzeit in Berabeitung-

    Sind Sie gekündigt worden oder hat die Mietsache einen Mangel, so berate und vertrete ich Sie gerne als Rechtsanwalt in Oranienburg, damit Sie zu ihrem Recht kommen.

  • Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg

    Ich begrüße Sie auf der Internetseite der Kanzlei Reichwald in Oranienburg

    Rechtsanwalt in Oranienburg

    Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Reichwald besteht seit dem Jahr 2000 und hat ihren Sitzin der Nähe des Amtsgerichts Oranienburg. Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt in Oranienburg im Vertragsrecht für die Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen, z.B. Grundstückskaufverträgen (Grundstücksrecht), Darlehensverträgen, Kaufverträgen (Kaufvertragsrecht, Autokaufrecht), Mietverträgen oder gar Arbeitsverträgen sowie im Reiserecht zur Verfügung und berate und vertrete Sie außergerichtlich aber auch vor Gericht.

    Bei Problemen im Zusammenhang mit der Errichtung Ihres Hauses oder gar anderer Leistungen aus einem Bauvertrag wegen vorliegenden Mängeln oder gar einen Ihnen in diesem Zusammenhang entstanden Schaden, vertrete ich Sie als Rechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte Ihnen als Bauunternehmer oder selbständig tätig werdenden Dienstleister von Ihrem Auftraggeber der Lohn vorenthalten werden, so wird dieser konsequent bis zur Vollstreckung der Forderung, sei es über eine Vor- und spätere Kontenpfändung oder Forderungspfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse oder der Immobilienvollstreckung, für Sie eingetrieben.

    Die Geltendmachung von offenen Lohn im Arbeitsrecht, die Verteidigung gegen eine Kündigung im Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklage) oder gar die Prüfung der erst zu erfolgenden Kündigung im Arbeitsrecht, eine unberechtigte Abmahnung im Arbeitsrecht, Ihr Anspruch auf Urlaub im Arbeitsrecht, oder gar Probleme durch Mobbing im Arbeitsrecht gehören genauso zu meinem Tätigkeitsfeld als Anwalt im Arbeitsrecht in Oranienburg,  wie die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Personalrat oder anderer Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht und die Durchsetzung Ihres Anspruches gegen den Arbeitgeber auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses (Zeugnis) sowie die Herausgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Arbeitspapiere.

    Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein  oder durch Pflichtverletzungen eines Dritten einen Schaden erlitten haben,  sei es im Rahmen eines Arztvetrages oder gar sonstigen Dienstvertrages, so vertrete ich Sie als Anwalt in Oranienburg im Verkehrsrechtund im Schadensersatzrecht gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es auf Schmerzensgeld (Schmerzensgeldrecht), den Haushalthilfeschaden/Haushaltsführungsschaden oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch im Rahmen der Abwehr unbegründeter Forderung gegen Sie.

    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ist ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (Bußgeldrecht) übersandt worden, Sie werden als Beschuldigter oder Betroffener durch die Polizei angeschrieben oder Ihnen wurde ein Strafbefehl übersandt, Sie sind geblitzt worden und Ihnen wird vorgeworfen zu schnell gefahren zu sein, Sie sollen bei rot über die Ampel gefahren sein, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (Unfallflucht) oder  Ihnen wird ein Fahrverbot angedroht oder gar eine Straftat vorgeworfen, so vertrete ich Sie als Rechtsanwalt in Oranienburg gerne bei der Verteidigung hiergegen, sei es gegenüber der Bußgeldstelle, Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.

    Sollten Sie ein erbrechtiches Problem haben ( Erbrecht ) oder Vorsorge durch die Errichtung eines Testaments oder einer Patientenverfügung wünschen, so stehe ich Ihnen als Anwalt in Oranienburg bei Berlin gerne bei  der Ausarbeitung oder Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sei es als Erbe oder Anspruchsteller auf den Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsansprüchen, zur Verfügung.

    Bei Streitigkeiten im Zivilrecht mit Ihrem Vertragspartner, einem Anspruchsteller oder Anspruchsgegner, sollte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, welcher Sie über Ihr Recht und auch die Möglichkeiten der eventuell möglichen Streitschlichtung berät, was i.d.R. nicht nur Kosten, sondern auch eine sehr zeitaufwendige und nervenraubende Auseinandersetzung vermeiden kann.

    Als Terminsvertreter, Unterbevollmächtigter oder gar Korrespondenzanwalt stehe ich auch Kollegen als Rechtsanwalt in Oranienburg zur Verfügung, um die Ansprüche derer Mandanten vor den hiesigen Gerichten zielgerichtet durchzusetzen.

    Die Beiträge auf dieser Internetseite sollen Ihnen einen kleinen Einblick in die einzelnen Rechtsgebiete im Zivilrecht geben, wobei auf Grund des Umfanges eine Auswahl unter Berücksichtigung der in der Praxis häufig auftretenden Probleme getroffen wurde. Die Beiträge dienen lediglich der Information und ersetzen nicht eine Rechtsberatung. Beachten Sie insoweit bitte auch den Haftungsausschluß im Impressum.