Das Vertragsrecht, was dem allgemeinen Zivilrecht zugeordnet wird, umfasst die Vertragsgestaltung und konkrete Anwendung in der Praxis im Einzelfall.

Geht es um die Vertragsgestaltung, so wird im Rahmen einer Beratung ein an die tatsächlichen Erfordernisse und Wünsche des Mandanten angepasster Vertrag entworfen, der den geschäftlichen Zielen und Inhalten zu den Verpflichtungen der Parteien aus einem solchen Vertrag in der geschäftlichen Anwendung gerecht wird und vorausschauend zu erwartende Probleme einer Regelung zuführt, welche einen etwaigen (späteren) Streit zwischen den Vertragsparteien verhindern soll.

In diesem Zusammenhang werden zudem i.d.R. auch sehr umfassende Regelungen durch die Aufnahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erforderlich sein, für dessen Ausarbeitung im konkreten Fall rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden sollte. Gegenstand der Vertragsgestaltung können alle schuldrechtlichen Verpflichtungen, sei es gegenseitige Verträge ( z.B. Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Leasingvertrag, Bauvertrag ) oder auch einseitige Verträge ( z.B. Schenkung, Bürgschaft ) sein.

In dem Bereich der Vertragsanwendung geht es um die konkrete Rechtsberatung über Ansprüche aus bereits abgeschlossenen Verträgen, das heißt für Sie die Klärung der Frage, welche jeweiligen Rechte und Pflichten bestehen aufgrund eines solchen Vertrages. So können in diesem Bereich Fragen auftreten im Zusammenhang mit den Hauptverpflichtungen aus dem Vertrag und den im Rahmen der Vertragsdurchführung bestehenden Ansprüchen bei einer etwaigen Leistungsstörung durch zum Beispiel der Lieferung einer mangelhaften Ware oder des zu erstellenden Bauwerkes, aber eben auch sonstige Pflichtverletzung ihres Vertragspartners und den darauf sich u.a. begründenden Gewährleistungsansprüchen und gesetzlichen Schadensersatzansprüchen gegen diesen.